Energiebedarfsanmeldung (EBA)
Der Netzbetreiber oder dessen Beauftragte führt die Herstellung oder Änderungen des Netzanschlusses durch. Dabei sind Wünsche des Anschlussnehmers angemessen zu berücksichtigen. Art, Zahl und Lage der Netzanschlüsse werden nach Beteiligung des Anschlussnehmers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen vom Netzbetreiber nach den anerkannten Regeln der Technik bestimmt.
Herstellung und jegliche Änderung des Netzanschlusses ist vom Anschlussnehmer schriftlich in Auftrag zu geben. Bitte verwenden Sie dazu den Antrag - Energiebedarfsanmeldung.
Erläuterungen zur Energiebedarfsanmeldung finden Sie hier - Erläuterungen.
Herstellung und jegliche Änderung des Netzanschlusses ist vom Anschlussnehmer schriftlich in Auftrag zu geben. Bitte verwenden Sie dazu den Antrag - Energiebedarfsanmeldung.
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Technische Mindestanforderungen für Strom
Es gelten die technischen Anschlussbedingungen der Stadtwerke Velten GmbH zum Anschluss an das Stromnetz bzw. zur Einspeisung von Strom.
Technische Anschlussbedingungen Mittelspannungsnetz
Die technischen Anschlussbedingungen für das Mittelspannungsnetz setzen sich aus den Technische Mindestanforderungen Strom, der Werknorm Technische Anschlussbedingungen; Allgemeine Anforderungen, Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz und den Ergänzungen und Änderungen der Stadtwerke Velten GmbH. In diesen Ergänzungen wird auf die spezifischen Besonderheiten der Stadtwerke Velten GmbH eingegangen.
Technische Anschlussbedingungen an das Niederspannungsnetz
Änderung der Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz
Ab dem 1. Juli 2019 gelten unsere technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das Niederspannungsnetz angeschlossen werden, im Netzgebiet der Stadtwerke Velten GmbH. Damit werden wir die technische Richtlinie „Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz - TAB NS Nord 2019“, als Technische Anschlussbedingungen im Sinne des § 20 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) anwenden.
Somit tragen wir den geänderten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Rechnung und können auch in Zukunft die sichere Elektrizitätsversorgung für Sie gewährleisten.
Die neuen technischen Anschlussbedingungen sind nur für Anlagen anzuwenden, die erstmalig ab dem o.g. Zeitpunkt ans Niederspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung an einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es dabei keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist.
Den vollständigen Wortlaut der „TAB NS Nord 2019“ finden Sie untenstehend als PDF- Dokument.
Anschlusspreise
Unsere Anschlusspreise finden Sie in den Ergänzenden Bedingungen der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).
Inbetriebsetzungsanzeige
Nach Vorlage der Inbetriebsetzungsanzeige durch Ihren Installateur bei uns montieren wir die Messeinrichtung(en) oder geben dies in Auftrag. Die Inbetriebsetzung der Anlage erfolgt durch den Installateur.
Erläuterungen zur Inbetriebsetzungsanzeige finden Sie hier - Erläuterungen.
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Gebäudeeinführungen
Der Hausanschluss kann über verschiedene Varianten ins Haus geführt werden, wenn Sie sich für einen Anschluss im Haus entscheiden.
Nicht zugelassen im Netzgebiet der Stadtwerke Velten GmbH, sind Kanalgrund (KG) oder ähnliche Rohre ohne Eignungsnachweis. Hinweise zum Netzanschluss
Bei nicht unterkellerten Gebäude bedarf es einer genaueren Abstimmung mit der Stadtwerken Velten GmbH.
Mehrspartenhauseinführungen, also die Einführung mehrerer Versorgungsmedien ins Haus sind möglich. Hierfür ist der Anschlussnehmer verantwortlich.
Nicht zugelassen im Netzgebiet der Stadtwerke Velten GmbH, sind Kanalgrund (KG) oder ähnliche Rohre ohne Eignungsnachweis. Hinweise zum Netzanschluss
Bei nicht unterkellerten Gebäude bedarf es einer genaueren Abstimmung mit der Stadtwerken Velten GmbH.
Mehrspartenhauseinführungen, also die Einführung mehrerer Versorgungsmedien ins Haus sind möglich. Hierfür ist der Anschlussnehmer verantwortlich.
Elektromobilität
Datenblatt „Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge“
Ladeeinrichtungen bis 4,6 kW sind anmelde- und anzeigefrei und können direkt hinter dem Haushaltszähler durch einen beim Netzbetreiber eingetragenen Installateur angeschlossen werden.
Ladeeinrichtungen über 4,6 kW sind beim Netzbetreiber anmeldepflichtig. Über das Datenblatt „Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge“ ist die Anmeldung jedoch schnell erledigt.
Ladeeinrichtungen über 4,6 kW sind beim Netzbetreiber anmeldepflichtig. Über das Datenblatt „Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge“ ist die Anmeldung jedoch schnell erledigt.
Elektromobilität
Wie wird E-Mobilität für alle möglich? Was bedeutet es für das Netz, wenn alle E-Autos fahren? Und warum brauchen wir eigentlich spezielle Steckdosen zum Stromtanken?
Antworten auf diese Fragen und vieles mehr, können Sie unter https://backbone.vde.com/ nachlesen.
Antworten auf diese Fragen und vieles mehr, können Sie unter https://backbone.vde.com/ nachlesen.