Die Stadtwerke Velten GmbH stellt im Rahmen von Sondervereinbarungen elektrische Energie für Wärmespeichersysteme zur Verfügung.

Übersicht

ProduktübersichtHauptfreigabezeitZusatzfreigabezeit
WSP für Wärmespeichersysteme ohne Tagnachladung beträgt 8 Stunden (in der Regel zwischen
22:00 und 6:00 Uhr MEZ)
 
WSP plus für Wärmespeichersysteme mit Tagnachladung beträgt 8 Stunden (in der Regel zwischen 22:00 und 6:00 Uhr MEZ) beträgt 3 Stunden (in der Regel zwischen 13:00 und 16:00 Uhr MEZ) Die Zusatzladung ist nachrangig zur Hauptaufladung zu betreiben.

 

Preise (gültig ab 01.01.2023 - mit Vertragsbindung bis 31.12.2024)

Preisübersicht
[alles Bruttopreise]
mit 19 % MwSt 
Arbeitspreis NT
22:00 - 6:00 Uhr MEZ
49,28 Cent / kWh
Arbeitspreis HT
13:00 - 16:00 Uhr MEZ
52,44 Cent / kWh
Grundpreis
Eintarifmessung
95,00 EUR / Jahr
Grundpreis
Zweitarifmessung
95,00 EUR / Jahr

 

Preise (gültig ab 01.01.2023 - mit Vertragsbindung bis 31.12.2023)

Preisübersicht
[alles Bruttopreise]
mit 19 % MwSt 
Arbeitspreis NT
22:00 - 6:00 Uhr MEZ
55,80 Cent / kWh
Arbeitspreis HT
13:00 - 16:00 Uhr MEZ
58,96 Cent / kWh
Grundpreis
Eintarifmessung
95,00 EUR / Jahr
Grundpreis
Zweitarifmessung
95,00 EUR / Jahr

 

Preise (gültig ab 01.07.2022 bis 31.12.2022)

Preisübersicht
[alles Bruttopreise]
mit 19 % MwSt 
Arbeitspreis NT
22:00 - 6:00 Uhr MEZ
17,17 Cent / kWh
Arbeitspreis HT
13:00 - 16:00 Uhr MEZ
18,75 Cent / kWh
Grundpreis
Eintarifmessung
61,55 EUR / Jahr
Grundpreis
Zweitarifmessung
73,83 EUR / Jahr


Preise (gültig bis 30.06.2022)

Preisübersicht
[alles Bruttopreise]
mit 19 % MwSt 
Arbeitspreis NT
22:00 - 6:00 Uhr MEZ
21,60 Cent / kWh
Arbeitspreis HT
13:00 - 16:00 Uhr MEZ
23,18 Cent / kWh
Grundpreis
Eintarifmessung
61,55 EUR / Jahr
Grundpreis
Zweitarifmessung
73,83 EUR / Jahr

 

Der Strompreis setzt sich aus Arbeits- und Grundpreis zusammen.

Strompreis = Arbeitspreis x kWh + Grundpreis

Die angegeben Bruttopreise verstehen sich inklusive der zurzeit gültigen Steuern, gesetzlichen Abgaben und sonstigen Leistungen.

 

Voraussetzungen

Unter diese Preisregelung fallen elektrische Wärmespeichersysteme, z. B. Einzel-, Fußboden- und Zentralspeicherheizungen. Diese Systeme können auch mit Anlagen zur Warmwasserbereitung (Speicher) kombiniert werden. Unter diese Preisregelung fallen keine Systeme, die den Anforderungen einer Wärmespeicherheizung nicht gerecht werden, wie z.B. Direktheizgeräte jeglicher Art (Ölradiatoren, Konvektoren, Keramikspeicher, Marmorspeicher, Strahlungsspeicher, Elektrokachelöfen etc.) und Kleinspeicher (5-Liter-Speicher).

Bitte beachten sie

Dieser Sonderstrompreis gilt nur, wenn der Kunde neben dem Strom, der in den Voraussetzungen genannten Anlagen, auch den übrigen Haushaltsstrom von den Stadtwerken Velten GmbH bezieht.

Verbrauchsmessung

Der Stromverbrauch der oben genannten Geräte und Anlagen wird getrennt vom übrigen Stromverbrauch der Anlage gemessen. Es wird ein separater Zähler benötigt.

Sonstige Bedingungen

Ein Strombezug unter Anwendung dieser Sondervereinbarung muss schriftlich mit den Stadtwerken Velten GmbH vereinbart werden. Ein Rechtsanspruch auf Versorgung nach diesen Sondervereinbarungen besteht nicht.

 

Formulare